Am Mülheimer Hafen tut sich was! Nach einem langen Rechtsstreit, der die Gemüter zwischen der Stadt Köln, der Bundesrepublik Deutschland und privaten Bauträgern erhitzte, gibt es endlich Licht am Ende des Tunnels. Ein Vergleich – ja, richtig gehört – wurde gefunden, und das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Details dazu veröffentlicht. Der Konflikt drehte sich vor allem um die Frage, ob der Betrieb der traditionsreichen Schiffswerft Deutz an diesem Standort weiterhin möglich ist, während gleichzeitig 460 neue Wohnungen in der Nähe entstehen sollen. Ein wahrlich heißes Eisen!
Die Werft, die seit 48 Jahren am Mülheimer Hafen tätig ist, hatte 2019 eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan eingereicht. Sie fürchtete, dass die neuen Nachbarn – also die künftigen Bewohner der Wohnungen – sich über die Geräusche des Werftbetriebs beschweren könnten. Der Vergleich sieht nun Schallschutzmaßnahmen vor, aber die genauen Details bleiben geheim. Stillschweigen war vereinbart, was die Neugier auf jeden Fall anheizt. Und möglicherweise wird die Werft sogar ihren Nachtbetrieb einschränken müssen. Irgendwie ist es schon spannend, wie viel Einfluss die Wohnbebauung auf die altehrwürdige Werft hat, oder?
Die Einigung und ihre Hintergründe
Der Güterichter des Oberverwaltungsgerichts hat zwischen den streitenden Parteien vermittelt. Die Werft argumentierte, dass die geplante Bebauung ihren Fortbestand gefährden könnte. Immerhin ist es nicht nur eine Frage des Lärms, sondern auch des Schallschutzes, der für die zukünftigen Eigentümer der Wohnungen von Bedeutung ist. Die Einigung hat nun auch das Normenkontrollverfahren beendet und die anderen Klagen gegen die Baugenehmigungen, die von verschiedenen Eigentümern eingereicht wurden, sind ebenfalls Geschichte.
Das Neubaugebiet „Cologneo I“, das sich über eine Fläche von 13,5 Fußballfeldern erstreckt, ist am weitesten in der Bauleitplanung fortgeschritten. Hier sollen nicht nur Wohnungen, sondern auch Büroarbeitsplätze entstehen. Trotz der Fortschritte wird der Bau durch gestiegene Kosten und veränderte Marktlagen gebremst. Ein bisschen wie bei einem Schachspiel, bei dem jeder Zug gut überlegt sein muss, um nicht ins Hintertreffen zu geraten.
Die Herausforderungen des Wohnungsbaus
In diesem Zusammenhang ist es interessant zu wissen, dass die Bundesregierung plant, die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zu überarbeiten. Das könnte den Wohnungsbau weiter fördern – oder auch nicht. Der Bundestagsausschuss für Wohnen diskutiert bereits über Änderungen. Die Kritik am Referentenentwurf des Umweltministeriums zeigt, dass es noch viele Baustellen gibt. Da wird gefordert, dass Lärmmesspunkte nicht nur außerhalb von Gebäuden, sondern auch innen liegen sollten. Schließlich geht es um das Wohlbefinden der Menschen.
Die Baulandkommission hatte bereits 2020 Handlungsempfehlungen zur Lösung von Nutzungskonflikten zwischen Gewerbe und Wohnbebauung vorgelegt. Es ist ein stetiger Balanceakt, der nicht nur in Köln, sondern auch in vielen anderen Städten zu beobachten ist. Man kann nur hoffen, dass die neuen Regelungen dazu beitragen, dass die alte Werft und die neuen Bewohner friedlich koexistieren können.
Wie es weitergeht am Mülheimer Hafen? Das bleibt abzuwarten. Die Entwicklungen sind spannend und zeigen, wie wichtig eine kluge Planung ist, um sowohl den Bedürfnissen der Bewohner als auch den Anforderungen der Gewerbe gerecht zu werden. Der Mülheimer Süden hat das Potenzial für Neues, und man darf gespannt sein, welche Lösungen gefunden werden, um diese Vision Realität werden zu lassen.