Betteln ohne Grenzen: Kölns Rodenkirchen im Visier der Politik
In Köln, und speziell in Rodenkirchen, brodelt es derzeit in der Diskussion um aggressives Betteln. Die FDP/KSG-Fraktion hat klare Ansprüche formuliert: Das Thema Bettelverbotszonen soll nicht nur die Innenstadt betreffen. Torsten Ilg, Co-Fraktionsvorsitzender, lässt keinen Zweifel daran, dass Rodenkirchen nicht zum neuen Hotspot für aufdringliches Betteln werden darf. „Wir wollen nicht, dass die Probleme in die Außenbezirke verlagert werden“, betont er eindringlich.
Die Berichte von Kölner Gastronomen sind alarmierend. Immer wieder sind sie mit aggressiven Bettlern konfrontiert, die nicht nur ihre Gäste bedrängen, sondern auch vor dreisten Diebstählen von Speisen nicht haltmachen. Das ist ein Zustand, der nicht länger hingenommen werden kann. In Dortmund wird bereits eine 5-Meter-Verbotszone vor Gaststätten eingeführt. Ein Modell, das vielleicht auch für Köln von Interesse sein könnte.
Neue Wege in der Bekämpfung von Betteln
Ilg hat eine interessante Idee: Die Plattform „Sag’s uns Köln“ könnte um eine nicht öffentliche Meldefunktion erweitert werden. Damit wären Gastronomiebetriebe und Geschäfte in der Lage, aggressives Betteln direkt an den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) zu melden. Das klingt nach einem Schritt in die richtige Richtung, um das Problem gezielt anzugehen. Das Northampton-Modell aus Großbritannien wird hier als positives Beispiel angeführt. Dort gibt es bereits erfolgreiche Umsetzungen, die als Vorbild dienen könnten.
Die Kölner StadtGesellschaft KSG hat klargestellt, dass es bei dieser Initiative nicht darum geht, Menschen in sozialen Notlagen zu kriminalisieren. Vielmehr gilt es, Gäste, Beschäftigte und die Gastronomie effektiv zu schützen. Das ist ein hehres Ziel und könnte auch dem Ansehen von Köln als gastfreundliche Stadt zugutekommen.
Aufdringliches Betteln – ein weit verbreitetes Problem
Was genau ist eigentlich aufdringliches Betteln? Laut einer Definition ist es eine Form, die durch lästige Verhaltensweisen wie Anfassen, Zureden oder Verfolgen gekennzeichnet ist. Das Ziel? Eine Spende zu erpressen. Solche Szenen sind oft in öffentlichen Bereichen wie Innenstädten, vor Supermärkten oder an Bahnhöfen zu beobachten – und genau dort wird es für Passanten unangenehm.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in Deutschland klar: Gemäß § 118 Abs. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) können grob ungehörige Handlungen, die die Allgemeinheit belästigen, ordnungswidrig sein. Doch was genau als aufdringliches Betteln gilt, wird immer im Einzelfall entschieden. Eine Person, die Passanten wiederholt anspricht oder ihnen in den Weg tritt, könnte schnell als Belästigung wahrgenommen werden. In anderen europäischen Ländern sieht die Rechtslage teils ganz anders aus. In Frankreich ist das Betteln auf der Straße illegal und kann mit hohen Geldstrafen geahndet werden.
Wenn man mit aufdringlichem Betteln konfrontiert wird, bleibt am besten, ruhig und besonnen zu reagieren. Höflich klarzustellen, dass man nicht spenden möchte, ist oft der beste Weg. Sollte es jedoch zu Bedrohungen kommen, sollte man sofort die Polizei informieren. Erfahrungen und Beobachtungen, die man gemacht hat, können ebenfalls an die Polizei weitergeleitet werden, um das Problem langfristig zu bekämpfen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in Köln entwickeln wird und ob die neuen Maßnahmen ihre Wirkung zeigen.
