Heute ist der 7.05.2026, und in der politischen Landschaft hier in Deutschland tut sich einiges. Ein interessanter, aber auch umstrittener Vorschlag kommt von CDU-Finanzexperte Yannick Bury. Er hat die Idee ins Spiel gebracht, die Gesundheitsleistungen für Bürgergeldempfänger zu kürzen. Besonders im Visier sind hier Leistungsbezieher, die vor dem Bezug des Bürgergeldes nicht gearbeitet haben. Das klingt schon mal nach einem gewaltigen Schritt zurück in die Vergangenheit, oder? Bury verweist dabei auf die Zeiten der Sozialhilfe, als es auch schon Unterschiede in der Gesundheitsversorgung gab. Die aktuellen Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger liegen schätzungsweise bei rund 12 Milliarden Euro jährlich. Diese Summe, die die Krankenkassen aus den Versichertengeldern aufbringen, ist nicht gerade klein.

Die Union sieht in der Notwendigkeit, dass der Bundeshaushalt die Kosten übernehmen sollte. Doch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil von der SPD sieht keinen Spielraum für solch eine finanzielle Unterstützung, plant aber immerhin ab nächstem Jahr eine Beteiligung des Bundeshaushalts mit 250 Millionen Euro, die in den Folgejahren ansteigen soll. Bury zeigt sich besorgt über die Nachhaltigkeit dieser Finanzierung. Er fordert Änderungen im parlamentarischen Verfahren, um die Grundsicherungsempfänger nicht länger durch die Versicherten finanziell zu belasten.

Die Zahlen sprechen Bände

Das Ganze wird noch interessanter, wenn man sich die Zahlen ansieht. Richard Ochmann, Iges-Projektleiter für Gesundheitspolitik, erklärt, dass die vom Bund gezahlte Pauschale für ALG-II-Empfänger im Jahr 2022 311,45 Euro pro Monat betragen hätte müssen, um kostendeckend zu sein. Tatsächlich waren es aber nur 119,60 Euro. Da fragt man sich doch, wie das funktionieren soll! Für privat versicherte Bürgergeldbezieher übernimmt der Staat bis zu 421,77 Euro der monatlichen Prämie. Das klingt nach einer gewissen Ungleichheit im System.

Insgesamt gab es 2022 knapp 3,8 Millionen erwerbsfähige Leistungsbezieher, und im Vergleich zu 2016 ist die Anzahl der ALG-II-Empfänger, die Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen haben, um 15 Prozent gesunken. Komischerweise stiegen die Kosten für die medizinische Versorgung jedoch um 15 Prozent an, von 2.368 Euro je Leistungsbezieher im Jahr 2016 auf 2.735 Euro im Jahr 2022. Was genau da schief läuft, bleibt ein Rätsel.

Die Rolle des Staates

Und hier kommt eine weitere spannende Wendung ins Spiel: Die Aufgabe des Staates ist es, das Existenzminimum und die medizinische Versorgung bedürftiger Bürger zu gewährleisten. Es ist nicht zu übersehen, dass die Sozialhilfeträger, in der Regel die Kommunen, die Kosten der gesundheitlichen Versorgung für Sozialhilfebeziehende übernehmen. Ein Gutachten des IGES Instituts zeigt, dass der Bund seinen Verpflichtungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung für Bürgergeldbeziehende nicht nachkommt. Die Ausgaben der GKV für diese Gruppe lagen 2022 um satte 9,2 Milliarden Euro höher als die gezahlten Beiträge. Und das war nur die Spitze des Eisbergs!

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Dr. Doris Pfeiffer vom GKV-Spitzenverband macht deutlich, dass die jährliche Unterfinanzierung zu Verlusten in Milliardenhöhe für die GKV führt. 2022 entlasteten die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen den Bundeshaushalt um eben besagte 9,2 Milliarden Euro. Da fragt man sich, wie lange das noch gut gehen soll. Mit steigenden Leistungsbeziehern könnte die Unterfinanzierung der Gesundheitsausgaben von Bürgergeldbeziehenden in den kommenden Jahren sogar noch höher ausfallen. Ein Teufelskreis, der nicht nur die Betroffenen, sondern auch das gesamte Gesundheitssystem betrifft.