In Köln-Ehrenfeld brodelt es. Azad Hawrami, der Betreiber des Internationalen Kiosks, sieht sich mit einer drohenden Zwangsräumung konfrontiert. Seit 15 Jahren ist er fester Bestandteil der Kiosk-Kultur in der Stadt. Doch am 2. Juni 2026 reichte sein Vermieter eine Räumungsklage ein. Die letzte Kündigungsfrist war am 28. Februar 2026 abgelaufen, und nun steht das Amtsgericht Köln vor der Herausforderung, über die Zukunft des beliebten Kiosks zu entscheiden.

Hawrami hat sich gegen gleich zwei Kündigungen gewehrt, die das Gericht für rechtens erklärte. Die Situation spitzt sich zu, besonders nachdem er zur Feier des Jahreswechsels 2025/2026 eine Party im Kiosk veranstaltete. Es ist klar, dass er seinen Kiosk als seine Existenzgrundlage betrachtet – einfach aufgeben ist für ihn keine Option. Unterstützung bekommt er nicht nur von den Nachbarn, sondern auch von prominenten Persönlichkeiten wie der TV-Legende Günter Wallraff, der sich für den Erhalt des Kiosks starkmacht.

Der rechtliche Rahmen

Aber wie läuft so ein Verfahren eigentlich ab? Mieter müssen, wenn es zur Räumung kommt, die Räumlichkeiten leer und besenrein übergeben. In der Praxis kommt es dabei häufig zu Problemen. Der Vermieter ist nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht mehr zur Gebrauchsüberlassung verpflichtet. Oftmals wird in solchen Fällen eine „kalte Räumung“ angestrebt, was bedeutet, dass die Energiebelieferung eingestellt wird. Das hat zur Folge, dass der Mieter, selbst wenn er noch im Besitz der Räumlichkeiten ist, keinen Zugang zu Wasser oder Heizung hat – eine rechtlich knifflige Angelegenheit.

Das Verfahren steht noch am Anfang. Ein Gerichtstermin ist bislang nicht festgelegt. Hawrami hat in der Regel zwei Wochen Zeit, um sich gegen die Klage zu verteidigen. Nach dem Austausch der Argumente wird es einen Termin zur mündlichen Verhandlung geben. Er beginnt normalerweise mit einem Güteversuch. Scheitert dieser, folgt ein Beweistermin. Der Vermieter muss zudem Gerichtskosten im Voraus zahlen, bevor die Klage überhaupt zugestellt wird.

Das große Interesse

Das Interesse an diesem Fall ist groß, nicht nur bei den Anwohnern. Eine Demo und eine Petition mit fast 2500 Unterschriften zeigen, wie wichtig der Kiosk für die lokale Gemeinschaft ist. Hawrami bot sogar an, die Miete um 220 Euro pro Monat zu erhöhen, was der Vermieter jedoch ablehnte. Diese Art der Unterstützung und Mobilisierung zeigt, wie stark die Bindung der Menschen zu ihrem Stadtteil und den kleinen Geschäften ist, die das Leben in Ehrenfeld prägen.

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Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind jedoch komplex. Laut § 940 ZPO können einstweilige Verfügungen zur Regelung eines vorläufigen Zustands erlassen werden, aber eine Räumungsverfügung ist in der Regel ausgeschlossen. Lediglich in besonderen wirtschaftlichen Notlagen des Eigentümers könnte das anders aussehen, was strenge Anforderungen mit sich bringt. Auch die Möglichkeit der verbotenen Eigenmacht, bei der der Besitzer den Besitz illegal erlangt hat, könnte eine Rolle spielen, doch das ist hier nicht der Fall.

Das Verfahren ist noch im Gange, und die Nachbarn in Ehrenfeld halten den Atem an. Werden sie bald ohne ihren Kiosk dastehen? Hawrami möchte seinen Kiosk nicht aufgeben – und die Unterstützung der Community könnte ihn durch diese schwere Zeit tragen.