In Sachsen-Anhalt brodelt es gewaltig, wenn es um das Thema Abgeordnetenpensionen geht. Die Diskussion hat Fahrt aufgenommen – ausgelöst von der Stiftung Generationengerechtigkeit, die sich für die Belange zukünftiger Generationen stark macht. Dabei zeigt sich, dass die Mehrheit der Landtagsabgeordneten mit der aktuellen Regelung rundum zufrieden ist. Ist das nicht ein bisschen… naja, sagen wir mal, unzeitgemäß? Während die gesetzliche Rente unter Druck steht, weil weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen, sitzen unsere Abgeordneten in einem krisensicheren Pensionssystem. Ein System, das nicht nur die Schultern der kommenden Generationen belastet, sondern auch als Überversorgung wahrgenommen wird.

Die Stiftung hat einen Reformvorschlag vorgelegt, der sachlich begründet ist. Abgeordnete sollten zwar gut bezahlt werden, um qualifizierte Personen zu motivieren – aber muss es wirklich eine derartige Pensionslast für die Steuerzahler sein? Ein alternativer Vorschlag wäre, den Abgeordneten einen Betrag zu geben, den sie eigenverantwortlich für ihre Altersvorsorge anlegen können. Das klingt doch nach einem Plan, oder? Wähler, die eine Reform der Abgeordnetenpensionen wünschen, sollten aktiv werden. Schließlich stehen die Landtagskandidaten in den nächsten Wochen bereit, um Forderungen nach Veränderungen zu hören.

Ein Zeichen setzen

Am 05. März fand eine eindrucksvolle Inszenierung der SRzG auf dem Erhard-Hübener-Platz in Magdeburg statt. Mit dem Motto „Schluss mit dem Theater: Das Pensionsprivileg für Abgeordnete in Sachsen-Anhalt muss weg“ wurden die Widersprüche zwischen den privilegierten Abgeordneten und den Bürgern in den Fokus gerückt. Die Aufführung stellte einen klaren Kontrast dar und kritisierte die unzeitgemäße Sonderversorgung der Abgeordneten im 21. Jahrhundert. Der Anlass für diesen Protest war nicht zufällig gewählt: Die bevorstehende Landtagswahl am 6. September wird als idealer Zeitpunkt gesehen, um die Menschen wachzurütteln und auf die Missstände aufmerksam zu machen.

Die Forderung nach einer Reform ist klar: Integration der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung! Interessanterweise gibt es kein einheitliches System für Abgeordnetenpensionen in Deutschland. Während einige Bundesländer wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bereits Reformen durchgeführt haben, verharrt Sachsen-Anhalt weiterhin im Modell der Abgeordnetenpension. Hier verdient ein Abgeordneter nach zwei Legislaturperioden schon stolze 2.621 Euro monatlich, während ein Arbeiter oder Angestellter mit demselben Einkommen nach 10 Jahren gerade mal 816 Euro im Monat erwarten kann. Das ist schon ein gewaltiger Unterschied!

Der demografische Wandel und die Verantwortung

Und der demografische Wandel? Nun, der interessiert die Pensionsansprüche in Sachsen-Anhalt herzlich wenig. Diese wachsen pro Mandatsjahr um 3,0 %. Ein Abgeordneter, der mit 23 Jahren in den Landtag einzieht, kann sich schon nach kurzer Zeit auf 6.028 Euro monatlich freuen – eine Summe, die für viele Bürger wie ein Traum anmutet. Das Thüringer Verfassungsgericht hat bereits hohe Zuwachsraten bei Altersentschädigungen als verfassungsrechtlich problematisch eingestuft. Hier wird deutlich: Das System ist nicht nur veraltet, sondern auch ungerecht.

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Die Stiftung Generationengerechtigkeit hat für alle, die ein Umdenken wünschen, eine Online-Petition ins Leben gerufen, die bereits über 176.000 Unterschriften gesammelt hat. Ein starkes Zeichen, dass die Bevölkerung bereit ist, sich gegen die ungleiche Behandlung von Abgeordneten und Bürgern zu wehren. Im Kontext der aktuellen politischen Diskussionen über die Rente in Deutschland bleibt das Thema Abgeordnetenpension jedoch oft unerwähnt. Die Grünen hatten vor der Bundestagswahl 2021 eine universelle Bürger*innenversicherung gefordert, die auch die Abgeordneten einbeziehen sollte, aber die Anfrage blieb unbeantwortet.

Die Ampel-Koalition hat die Möglichkeit, Paragraph 20 des Abgeordnetengesetzes mit einfacher Mehrheit zu ändern – und die Regierungsparteien haben zusammen 416 Sitze. Ein Reformvorschlag, der den Abgeordneten die Wahl zwischen einer monatlichen Vorsorge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder ihrer eigenen Altersvorsorge ermöglicht, könnte eine Lösung sein. In Schleswig-Holstein gibt es bereits ein solches Modell. Die Zeit für Veränderungen ist reif, und es bleibt zu hoffen, dass die Stimmen der Bürger gehört werden.