In Deutschland wird derzeit eine spannende Diskussion über die Zukunft der Witwenrente geführt. Ein Expertenkreis, bestehend aus Wirtschaftsweisen und Mitgliedern des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR), fordert eine grundlegende Reform: Die Witwenrente soll durch ein verpflichtendes Rentensplitting ersetzt werden. Das klingt erst mal nach etwas, das man sich genauer anschauen muss!
Rentensplitting bedeutet, dass während der Ehe erworbene Rentenansprüche gleichmäßig zwischen beiden Partnern aufgeteilt werden. Das hat durchaus seine Vorteile, besonders in einer Zeit, in der die Familienstrukturen immer vielfältiger werden. Der SVR hat in seinem Jahresgutachten für 2023/24 vorgeschlagen, die Witwenrente nach einer Übergangsphase komplett abzuschaffen. Die aktuelle Witwenrente wird von vielen als Fehlanreiz angesehen, denn die Einkommensanrechnung hindert insbesondere Frauen oft daran, eigene Rentenansprüche aufzubauen.
Ein Schritt in die moderne Arbeitswelt
Das Rentensplitting könnte helfen, Verzerrungen zu beseitigen und die Arbeitsanreize für Zweitverdiener zu erhöhen. Seit 2002 haben Paare zwar die Möglichkeit, ihre Rentenansprüche freiwillig zu teilen, aber komischerweise nutzen das weniger als 1000 Paare pro Jahr – eine recht überschaubare Zahl, wenn man bedenkt, wie viele Ehen es gibt. Und das Ganze hat auch seine strengen Regeln: Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Das macht es für viele Paare kompliziert.
Einige Rentenexperten, wie Axel Börsch-Supan und Franz Ruland, sprechen sich klar für eine langfristige Abschaffung der Witwenrente aus. Sie fordern jedoch, dass bestehende Ansprüche durch einen Vertrauensschutz gesichert werden. Ruland hat sogar einen Kompromiss vorgeschlagen, bei dem Witwen oder Witwer mit kinderbezogenen Erziehungszeiten weiterhin eine Witwenrente erhalten könnten, während kinderlose Ehepaare die Rente nach Realsplitting bekommen würden.
Kritik und Erwartungen
Es gibt allerdings auch Stimmen, die die Erwartungen an das Rentensplitting dämpfen. Jochen Pimpertz vom Institut der deutschen Wirtschaft betont, dass es nur einen kleinen Beitrag zur Bewältigung der demografischen Kosten leisten kann. Und Joachim Ragnitz vom Ifo-Institut sieht kurzfristig keine Einsparungen durch die Reform, da die Ansprüche einfach umverteilt werden. Das klingt schon ein wenig nach einem „Wischiwaschi“, oder?
In Berlin wird bereits eine Reform der gesetzlichen Rente geprüft, die sich mit dem verpflichtenden Rentensplitting für Ehepaare beschäftigt. Ziel ist es, die eigenständige Altersabsicherung zu stärken, insbesondere für Frauen, die oft geringere Rentenansprüche haben. Die Empfehlungen der Rentenkommission sollen am 29. Juni 2024 an Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben werden. Das könnte tatsächlich einen der größten Umbauten im Rentensystem seit Jahren zur Folge haben.
Ob diese Reform auch tatsächlich die erhofften Veränderungen bringt, bleibt abzuwarten. Klar ist nur: Die Diskussion ist in vollem Gange und es wird spannend zu sehen, wie sich die Dinge entwickeln werden. Ein verpflichtendes Splitting könnte das Verständnis von Altersvorsorge nachhaltig verändern, indem der individuelle Erwerbsverlauf in den Mittelpunkt rückt. Das ist nicht nur ein Thema für Experten, sondern betrifft letztlich uns alle – vor allem in einer Zeit, in der die Altersvorsorge für viele immer drängender wird.