In Düsseldorf tut sich gerade einiges – oder besser gesagt, es tut sich nicht so viel, wie man sich wünschen würde. Das Amt für Verkehrsmanagement hat die Bezirksvertretungen über den Stand des barrierefreien Ausbaus der Stadtbahn- und Straßenbahnhaltestellen informiert. Hmm, was soll man dazu sagen? Im Hochflur-Stadtbahnnetz gibt es immerhin stufenlose Einstiege an zwei Dritteln der Haltestellen, im Niederflur- und Straßenbahnnetz sieht es mit etwa 50 Prozent schon etwas mau aus. Und das, obwohl seit dem 1. Januar 2022 eine gesetzliche Vorgabe zur vollständigen Barrierefreiheit besteht. Also, wo bleibt der Fortschritt?

Aktuell stehen rund 40 Haltestellen im Um- und Ausbau – und das ist für viele einfach nicht genug. Das neue Umsetzungsprogramm Schiene für die nächsten fünf Jahre soll zwar helfen, aber für die Haltestellen im Stadtbezirk 9 entlang der Linien U72 und U76 sind die Umbauten erst nach 2030 geplant. Das sorgt für Unmut unter den Mitgliedern der Bezirksvertretung 9. Besonders enttäuschend: Die Haltestelle Benrather Schlossallee, die ursprünglich für 2029 auf der Liste stand, taucht jetzt gar nicht mehr auf. Das lässt so manchen Bürger an der Planungsfähigkeit der Stadtverwaltung zweifeln.

Die Herausforderungen des barrierefreien Ausbaus

Die Herausforderungen für den barrierefreien Ausbau sind nicht zu unterschätzen. Der Hochbahnsteig am Kamper Acker beispielsweise hat seit Jahren mit Problemen bei der Tragfähigkeit des Regenrückhaltebeckens zu kämpfen, was zu einem langen Planungsstopp geführt hat. Und das ist noch nicht alles: Der barrierefreie Ausbau auf Mischbetriebsstrecken ist eine echte Herausforderung, da die unterschiedlichen Bahnsteighöhen eine Anpassung erschweren. Die Stadtverwaltung hat zwar verschiedene Lösungsansätze erarbeitet, die entweder eine Trennung der Systeme oder die Beibehaltung des Mischbetriebs vorsehen, doch eine politische Entscheidung steht noch aus.

Was viele nicht wissen: Die rechtlichen Grundlagen für diese ganzen Maßnahmen sind im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) fest verankert. Hier geht es um die Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten zur Beförderung von Personen und die Berücksichtigung der Barrierefreiheit im Nahverkehrsplan. Das bedeutet, dass auch die Genehmigung von neuen Linien oder Fahrzeugen an die Einhaltung dieser Vorschriften gebunden ist. Und das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) spielt ebenfalls eine zentrale Rolle, denn es zielt darauf ab, die Mobilitätschancen für alle zu verbessern.

Gesellschaftliche Teilhabe und Mobilität

Die Mobilität ist entscheidend für die gesellschaftliche Teilhabe. Vor allem Menschen mit Behinderungen sind auf den öffentlichen Personenverkehr angewiesen, um am Leben teilzunehmen. Das ist nicht nur eine Frage der Bequemlichkeit, sondern eine Frage der Chancengleichheit! Und während wir hier in Düsseldorf diskutieren, wie wir die Haltestellen barrierefrei gestalten, gibt es in vielen anderen Städten bereits Fortschritte. Die Gesellschaft wird immer älter und die Anforderungen an die Barrierefreiheit steigen. Es ist ein absolutes Muss, dass die Verkehrspolitik auf diese Entwicklungen reagiert und Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal in den Fokus rückt.

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Ab Ende Juni 2025 müssen neue Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes in bestimmten Bereichen von Personenbeförderungsdiensten beachtet werden. Es bleibt also spannend, wie sich die Situation entwickelt und ob die Stadtverwaltung endlich die richtigen Weichen stellt. Denn letztlich sollten wir nicht nur auf die Zahlen schauen, sondern auch auf die Menschen, die hinter diesen Statistiken stehen.