Heute ist der 29.04.2026 und in Köln, insbesondere in den Stadtteilen Nippes und Longerich, sollten Autofahrer besonders aufmerksam sein. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen hat zwei Standorte identifiziert, an denen die Gefahr, geblitzt zu werden, besonders hoch ist. Die ständige Überwachung des Straßenverkehrs ist für die Polizei eine ernste Angelegenheit, und temporäre Geschwindigkeitsmessungen sind im gesamten Stadtgebiet zu erwarten.
An der Militärringstraße (PLZ 50739) wurde am heutigen Tag um 18:03 Uhr ein Blitzer gemeldet, der mit einem Tempolimit von nur 20 km/h konfrontiert. Wer hier zu schnell fährt, könnte schnell mit einem Bußgeld bestraft werden. Auch am Hansaring (PLZ 50670), in der Innenstadt und der Neustadt/Nord, wurde um 15:15 Uhr und erneut um 19:10 Uhr ein Blitzer festgestellt, wo das Tempolimit bei 30 km/h liegt.
Regeln und Vorschriften rund um Blitzer
Wichtig zu wissen ist, dass die Nutzung von Radarwarnsystemen und Blitzer-Apps gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten ist. § 23 Abs. 1b StVO besagt, dass Fahrer keine elektronischen Hilfsmittel nutzen oder mitführen dürfen, die Radarfallen anzeigen oder stören. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Obwohl Blitzerwarnungen über Smartphone-Apps oder Navigationsgeräte legal sind, dürfen diese während der Fahrt nicht verwendet werden. Das gilt auch für Beifahrer. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat klargestellt, dass selbst Beifahrer keine Blitzer-Apps nutzen dürfen, während das Fahrzeug in Bewegung ist. Es ist jedoch legal, sich vor der Fahrt oder auf einem Parkplatz über Blitzer zu informieren.
Rechtsgrundlagen und Bußgelder
Die Verkehrsüberwachung durch Blitzer stützt sich auf verschiedene formale Richtlinien, die von den Bundesländern festgelegt werden. In Nordrhein-Westfalen gibt es beispielsweise keine speziellen Regelungen zu Mindestabständen für Blitzer zu Verkehrsschildern. Dennoch sind Beweisfotos durch Blitzer rechtlich zulässig, wie das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 entschieden hat.
Wer in den Genuss kommt, geblitzt zu werden, hat das Recht, Einspruch gegen Bußgeldbescheide einzulegen, wenn Mindestabstände oder andere Fehler vorliegen. Autofahrer sollten sich bewusst sein, dass die Verkehrsüberwachung eine hoheitliche Aufgabe ist, die nur von Angehörigen des öffentlichen Dienstes durchgeführt werden darf. Private Firmen dürfen in einigen Kommunen die Geschwindigkeitsüberwachung übernehmen, jedoch nur mit entsprechender Rechtsgrundlage.
Die Blitzer-Standorte in Köln sind ein eindringlicher Hinweis darauf, wie wichtig es ist, sich an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Wer flott unterwegs sein möchte, sollte dennoch stets die Augen auf die Straße richten und die Geschwindigkeitsbegrenzungen im Auge behalten, um nicht in die Fänge der blitzenden Polizei zu geraten.