Heute ist der 17.07.2026. In Deutschland erleben wir einen Sommer, der die Temperaturen in schwindelerregende Höhen katapultiert. Ein Beispiel, das uns alle zum Nachdenken bringt, ist das Schicksal von Darya (Name geändert), die am 26. Juni 2026 aus der Türkei nach Bochum zurückkehrte. Wie es der Zufall will, stellte sie schnell fest, dass ihre Dachgeschosswohnung mit über 32 Grad Celsius sogar heißer war als die 29 Grad in der Türkei. Draußen flirrten die Temperaturen gar bei 39 Grad. Ein heißes Pflaster, könnte man sagen.

Darya lebt mit ihrem Mann und ihrer einjährigen Tochter in dieser Wohnung. Der Sommer wird für viele Familien zur Herausforderung. Ihre Wohnung, ohne Außenjalousien oder Klimaanlage, ist ein echtes Backofen-Experiment. Verdunkelungsvorhänge hat Darya auf eigene Kosten gekauft, aber trotz aller Mühen bleibt die Wärme drinnen. An heißen Tagen kämpft sie mit einem Ventilator, der kaum Abkühlung bringt. Die Situation ist beunruhigend; sie ist nicht allein. Laut dem EU-Klimadienst Copernicus war der Juni 2026 der heißeste Juni in Westeuropa und der zweitheißeste weltweit. Das Robert Koch-Institut schätzt, dass über 5100 hitzebedingte Todesfälle in Deutschland in diesem Jahr zu beklagen sind, die meisten davon Ende Juni.

Ein rechtliches Dilemma

Was die Sache kompliziert macht, ist die rechtliche Lage. Daryas Mietvertrag regelt lediglich Mindesttemperaturen im Winter. Höchsttemperaturen im Sommer? Fehlanzeige. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Mieter haben Anspruch auf warme Räume, nicht auf Kühlung. Das bedeutet, dass Vermieter nicht verpflichtet sind, nachträglich Hitzeschutzmaßnahmen umzusetzen. Über 75% des deutschen Wohnungsbestands wurde vor 1990 errichtet und erfüllt oft nicht die heutigen Hitzeschutzstandards. Das lässt einen als Mieter schon ein Stück weit hilflos zurück.

Ein kleiner Lichtblick? Mieter können in Einzelfällen gegen Vermieter klagen, wenn die Temperaturen in ihren Wohnungen unerträglich werden. Doch eine grundlegende Änderung des deutschen Wohnraummietrechts scheint nicht in Sicht. Im Gewerberaummietrecht gelten zwar Temperaturgrenzwerte, die auch für Wohnräume relevant sein könnten – aber wer weiß, wie lange das noch Bestand hat. Bundeskanzler Friedrich Merz hat die Notwendigkeit betont, mit dem Klimawandel zu leben und dies im Baurecht sowie in der Gesundheitsvorsorge zu berücksichtigen. Ein Schritt in die richtige Richtung, aber was bringt das dem Mieter heute?

Darya und ihre Familie haben vorübergehend in ein klimatisiertes Hotel gezogen, um der Hitze zu entkommen. Doch das ist nur eine kurzfristige Lösung. In den kommenden Jahren könnten solche Hotelaufenthalte teurer und schwerer verfügbar werden. Da fragt man sich: Wie viele Familien können sich das leisten?

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Die Realität ist, dass die Sommerhitze nicht nur ein vorübergehendes Phänomen ist – sie wird wahrscheinlich zur neuen Normalität. Die Frage bleibt: Wie reagieren wir als Gesellschaft auf diese Herausforderung? Ein Umdenken ist gefordert, nicht nur von den Mietern, sondern auch von den Vermietern und der Politik. Die Zeit drängt, und der Sommer ist erst der Anfang.