Die geplante Klärschlammverbrennungsanlage in Merkenich sorgt für reichlich Gesprächsstoff in der Kölner Bevölkerung. Die immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung wurde nun erteilt, und die Betreiber, die KLAR GmbH, haben im Rahmen eines einjährigen Genehmigungsverfahrens eine Umweltprüfung und eine öffentliche Veranstaltung organisiert. Diese Veranstaltung fand nicht nur statt, sie war auch gut besucht: 140 Personen äußerten dabei ihre Bedenken, insbesondere zur Aufteilung der Genehmigung in mehrere Teilverfahren. Trotz dieser Einwände bestätigte der Genehmigungsbescheid, dass diese Vorgehensweise gesetzlich zulässig ist.

Der Merkenicher Umweltverein sieht in diesem Prozess eher eine Formsache als eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Sorgen der Anwohner. Besonders die Nähe der geplanten Anlage zu Wohngebieten wird als negative Standortpolitik kritisiert. In der Konsequenz hat der Verein Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht und betont, dass man sowohl über die notwendigen finanziellen Mittel als auch über juristische Expertise verfügt, um gegen das Vorhaben vorzugehen.

Öffentlichkeitsbeteiligung und rechtliche Rahmenbedingungen

Ein Sprecher der KLAR GmbH entgegnete, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung rechtlich korrekt abgelaufen sei und eine Klage keine aufschiebende Wirkung habe. Das Thema ist nicht ohne Brisanz: Ab 2029 besteht eine Verpflichtung zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm, der als kritischer Rohstoff gilt. Die geplante Anlage in Merkenich soll hier eine zentrale Rolle spielen, da sie den Antransport der größten Menge Klärschlamm per Druckleitung aus Köln-Stammheim ermöglichen würde. Dies könnte bis zu 4.800 Lkw-Fahrten pro Jahr einsparen – ein Argument, das von den Befürwortern der Anlage als Vorteil angeführt wird, jedoch von den Gegnern auch angezweifelt wird.

Klärschlamm und seine Herausforderungen

Doch was passiert eigentlich mit dem Klärschlamm? Nach einer Broschüre des Umweltbundesamtes (UBA) enthält dieser Schadstoffe wie Schwermetalle, Arzneimittelrückstände, Krankheitserreger, Nanomaterialien und Kunststoffreste. Bis vor wenigen Jahren wurde Klärschlamm häufig in der Landwirtschaft als Dünger verwendet. Diese Praxis wird jedoch zunehmend als problematisch angesehen, da die Vielzahl an Schadstoffen eine Abkehr von der landwirtschaftlichen Nutzung notwendig macht.

Mittlerweile wird mehr als die Hälfte des kommunalen Klärschlamms thermisch behandelt, sprich verbrannt. Diese Entwicklung ist seit 2017 durch die novellierte Klärschlammverordnung geregelt, die große Kläranlagen dazu verpflichtet, Klärschlamm nur bis 2029 bzw. 2032 bodenbezogen zu verwerten. Ab einem Gehalt von mindestens 20 Gramm Phosphor pro Kilogramm Trockenmasse muss Klärschlamm einer Phosphorrückgewinnung unterzogen werden. Neue Techniken zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm und Klärschlammverbrennungsasche werden derzeit entwickelt, was die Entsorgungswege an neue rechtliche Vorgaben und Kosten anpassen muss.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Das UBA setzt sich für einen vollständigen Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung ein und bietet in seiner Broschüre einen Überblick über die aktuelle Situation und zukünftige Entwicklungen in der Klärschlammbehandlung und -entsorgung in Deutschland. Die Diskussion um die Klärschlammverbrennungsanlage in Merkenich ist also Teil eines viel größeren Themas, das uns alle betrifft: den Umgang mit unseren Abwässern und deren Rückstände.